Stellungnahme zum Alderaan-Einsatz 25/03/1
Quelle ‘Imperial Financial Times’
Ausgabe: 05/04/1 (NGZ)
Vor Kurzem erreichten uns verschiedene sich widersprechende Berichte über gewalttätige Auseinandersetzungen und Verwüstungen auf Alderaan. Am Abend des 25/03/1 soll ein Anwesen des Adelshauses Organa, östlich des ehemaligen Panteer-Palastes, von imperialen Streitkräften angegriffen worden sein.
Durch Anfragen bei offiziellen Stellen erhielten wir schließlich folgende Stellungnahme… vom imperialen Finanzamt.
Guten Abend meine Damen und Herren,
ich spreche heute Abend zu ihnen um eine offizielle Ausssage zu unserem jüngsten Sondereinsatz auf Alderaan zu treffen. Gewisse Kreise werfen dem Finanzamt des Imperiums vor ungerechtfertigte Maßnahmen gegen das Haus Organa ergriffen zu haben und im Zuge dessen Tod und Zerstörung unter Verwendung von brutalster und vor allem übermäßig viel Gewalt über das Adelhaus gebracht zu haben.
Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage!
Den Inquisitoren lagen Beweise vor, dass das Haus Organa eine ansehnliche Steuerlast akkumuliert hatte. Es wurde das übliche Erinnerungs- und Mahnverfahren eingeleitet, dass jedoch seitens des Steuerschuldners zum Teil unbeantwortet blieb und zum Teil ignoriert wurde. Daher wurde in Übereinstimmung mit §23 Abs. 2 ISG die Vollstreckung genehmigt. Aufgrund des zu erwartenden Widerstands wurde die Vollstreckungsart ESDF-2 befohlen, was durch die Höhe der Steuerlast gesetzlich vertretbar war.
Insofern stellte die Operation eine durch das imperiale Gesetz legitimierte Aktion dar.Letztlich stellten sich die Beweise der Steuerschuld als geschickte Fälschung heraus. Den Beamten, denen die Prüfung oblag, wurde der vorliegende Fall entzogen und eine Rüge erteilt. Insofern danken wir Jedi-Meister Nogrim und seinen Untergebenen, auch als Verteidiger des Lichts bekannt, dass sie uns auf den Fehler in den Ermittlungen hinweisen konnten und bedauern formell die Verluste, die seiner Organisation zugefügt wurden.
Etwaige Forderungen über Schadensersatz müssen wir jedoch unter Berücksichtigung von §9 ISG, welcher aus der früheren Tributordnung der Sith übernommen wurde, und der Tatsache, dass das Mahnverfahren bereits unbeantwortet durchlaufen war, ablehnen.Vielen Dank.
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Wir danken den Verteidigern des Lichts für die Einladung an ihrem Plot teilzuhaben. Wir hoffen trotz der Schwierigkeiten an weiteren Events mitwirken zu können.
Anbei noch ein paar Screenshots vom Event.











